Seit: 06.07.20017 - Neues Waffengesetz vom Bundestag beschlossen.
Mit der Verkündung am 05.07.2017 im Bundesanzeiger treten in Deutschland ab dem 06.07.2017 neue Vorschriften zur Waffenaufbewahrung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu zugelassene Waffenschränke mindestens den Sicherheitsgrad 0 DIN EN 1143-1 erfüllen.
Zusammenfassung nach neuen Recht:
Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht unter 200 kg
- Langwaffen: unbegrenzt
- Kurzwaffen: max. 5
- Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig
Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht ab 200 kg
- Langwaffen: unbegrenzt
- Kurzwaffen: max. 10
- Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig
Sicherheitsstufe I nach EN 1143-1
- Langwaffen: unbegrenzt
- Kurzwaffen: unbegrenzt
- Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig
Weiterführende Informationen zu dem neuen Waffengesetz: